Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) Florian Schurz CoLab-film

1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller
Geschäftsbeziehungen mit Florian Schurz CoLab-film. Sie gelten bei
Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.
2. Gestaltungsfreiheit und Änderungen
2.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung entstehen,
sind diese ohne Verzögerung und vollständig während des laufenden
Produktionsprozess anzumelden.
2.2. Nach Abschluss des Produktionsprozesses wird dem Kunden eine Vorabversion
übermittelt. Der Kunde hat nach Erhalt dieser Vorabversion die Möglichkeit, innerhalb
von 14 Tagen etwaige Veränderungsvorschläge des Werkes (Film) einzureichen.
Nach Ablauf der 14-tägigen Frist und nach der Abnahme des Endprodukts sind
weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche und angemessene Vergütung
möglich. (Weitere Informationen unter Punkt 4. Zahlungsbedingungen.)
3. Nutzungs- und Urheberrecht
3.1 Dem Produzenten obliegt das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen
des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Videos. Urheberrechte sind nicht
übertragbar.
3.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche
Nutzungsrechte an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/
Filme.
3.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial
hochauflösend im Format JPG/mpeg4. Die Materialmenge und dessen Auswahl
unterliegt dem Ermessen des Produzenten und hängt von Faktoren wie der Dauer
der Dreharbeiten/ des Fotoshootings ab. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen
Rohdaten (RAW) wird ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten/
Videos ist nicht Teil des Auftrags. Eine Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
3.4 Dem Produzenten wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme zum Zwecke der
Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Ferner darf er die Bilddateien ohne
Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für
Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, Social Media Marketing,
oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen bei
einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den
Produzenten ausdrücklich widersprechen.
3.5 Der Auftraggeber spricht den Produzenten vollumfänglich von Rechten Dritter
frei. Im Zweifel und nach Absprache werden Property-Release, wie zum Beispiel
Drehgenehmigungen vom Produzenten eingeholt. Eventuelle Kosten hierfür trägt der
Auftraggeber.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 14
Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Fotos,
Filme, etc. im Eigentum des Unternehmens Florian Schurz CoLab-film.
4.2 Wird die zur Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der
Produzent nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber
gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Produzenten, sofern ein
Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend des
zeitlichen Mehraufwands. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Produzent auch
für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
4.3 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall
(Familie), die zu einer Absage des Projektes führen. Eine Überprüfung/Nachweis der
Situation liegt im Ermessen des Produzenten. Sofern das Projekt oder zu einem
späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, sofern das terminlich
für den Produzenten realisierbar ist.
4.4 Im Angebot sind zwei Korrekturen des Filmes (sog. Korrekturschleifen) enthalten.
Sofern der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordert, werden diese mit einer
Pauschale für die Postproduktion (Preis in 350 € netto) in Rechnung gestellt.
4.5 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen
Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller
Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige
Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler
Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt
ist:
a) Für eine Stornierung, die nach der fixen Auftragsbestätigung, aber vor Festlegung
eines Drehtermins erfolgt,
wird vom Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der bereits geleisteten Arbeit
in Höhe von (Preis
einfügen 500,00 € ) entrichtet.
b) Für Stornierungen, die 7 Tage vor Drehtermin liegen, zahlt der Auftraggeber 30 %
des vereinbarten
Auftragsvolumens.
c) Für Stornierung ab 24 Stunden vor Drehbeginn hat der Auftraggeber hat 80% des
Auftragsvolumens zu zahlen.
5. Vertragsdauer / Kündigung
5.1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung der
vereinbarten Frist ordentlich kündigen.
5.2. Besteht eine Betreuung über mehrere Monate, wird die Vertragslaufzeit nicht
automatisch verlängert. Dies geschieht nur in Absprache zwischen Florian Schurz
CoLab-film und dem Auftraggeber.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Florian Schurz CoLab-film insbesondere vor,
wenn der Kunde gegen wesentliche
Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb
von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung (Textform ausreichend) abgestellt
wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere
der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht entbehrlich ist.
5.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
5.5 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen
zustande (Angebot und Annahme).
5.6 Der Vertrag zwischen Florian Schurz CoLab-film und dem Kunden kann
ausschliesslich schriftlich erfolgen.
(Per E-Mail).
6. Haftung/Gefahrenübergang
6.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der
Produzent für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leib und Leben, sowie aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben
6.2 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/
Videomaterial haftet der Produzent nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die
Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten
Gesamtbetrag.
6.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten,
welche Ihre
Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen/
Filmemacher
ausgeschlossen.
6.4 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online
sowie offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der
Übermittlung kann der Fotograf/Videograf bestimmen.
6.5 Sollte auf Grund von Umständen, die der Produzent nicht zu vertreten hat (z.B.
plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein
Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät
eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder
Folgen übernommen werden.
7. Datenschutz
7.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr
erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Produzent
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Florian Schurz CoLab-film, führt seine Leistungen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen
Leistungen, falls die AGB́ s nicht explizit verändert werden.
8.3 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich
gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
8.5 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sofern gesetzlich zulässig, wird das
zuständige Gericht am Firmensitz von Florian Schurz CoLab-film vereinbart. Gleiches
gilt, wenn der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland
hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins
Ausland verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

www.colab-film.de

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