Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) Florian Schurz CoLab-film

(Stand 01.03.2024)

 

  1. Allgemeines


    1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Geschäftsbeziehungen mit Florian Schurz CoLab-film. Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.

     

  2. Gestaltungsfreiheit und Änderungen


    2.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung entstehen, sind diese ohne Verzögerung und vollständig während des laufenden Produktionsprozess anzumelden.
    2.2. Nach Abschluss des Produktionsprozesses wird dem Kunden eine Vorabversion übermittelt. Der Kunde hat nach Erhalt dieser Vorabversion die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen etwaige Veränderungsvorschläge des Werkes (Film) einzureichen. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist und nach der Abnahme des Endprodukts sind weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche und angemessene Vergütung möglich. (Weitere
    Informationen unter Punkt 4. Zahlungsbedingungen.)

     

  3. Nutzungs- und Urheberrecht


    3.1 Dem Produzenten obliegt das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen
    des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Videos. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
    3.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Filme.
    3.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend im Format JPG/mpeg4. Die Materialmenge und dessen Auswahl unterliegt dem Ermessen des Produzenten und hängt von Faktoren wie der Dauer der Dreharbeiten/ des Fotoshootings ab. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) wird ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Eine Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
    3.4 Dem Produzenten wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme zum Zwecke der Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Ferner darf er die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Produzenten ausdrücklich widersprechen.
    3.5 Der Auftraggeber spricht den Produzenten vollumfänglich von Rechten Dritter frei. Im
    Zweifel und nach Absprache werden Property-Release, wie zum Beispiel Drehgenehmigungen vom Produzenten eingeholt. Eventuelle Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

     

  4. Zahlungsbedingungen


    4.1 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Fotos, Filme, etc. im Eigentum des Unternehmens Florian Schurz CoLab-film.

    4.2 Wird die zur Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Produzent nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Produzenten, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend des zeitlichen Mehraufwands. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Produzent auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

    4.3 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage des Projektes führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Produzenten. Sofern das Projekt oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, sofern das terminlich für den Produzenten realisierbar ist.
    4.4 Im Angebot sind zwei Korrekturen des Filmes (sog. Korrekturschleifen) enthalten. Sofern der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordert, werden diese mit einer Pauschale für die Postproduktion (Preis in 350 € netto) in Rechnung gestellt.
    4.5 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:
    a) Für eine Stornierung, die nach der fixen Auftragsbestätigung, aber vor Festlegung eines Drehtermins erfolgt,
    wird vom Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der bereits geleisteten Arbeit in Höhe von (Preis
    einfügen 500,00 € ) entrichtet.
    b) Für Stornierungen, die 7 Tage vor Drehtermin liegen, zahlt der Auftraggeber 30 % des vereinbarten
    Auftragsvolumens.
    c) Für Stornierung ab 24 Stunden vor Drehbeginn hat der Auftraggeber hat 80% des Auftragsvolumens zu zahlen.

     

  5. Vertragsdauer / Kündigung


    5.1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Frist ordentlich kündigen.
    5.2. Besteht eine Betreuung über mehrere Monate, wird die Vertragslaufzeit nicht automatisch verlängert. Dies geschieht nur in Absprache zwischen Florian Schurz CoLab-film und dem Auftraggeber.
    5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Florian Schurz CoLab-film insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche
    Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung (Textform ausreichend) abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht entbehrlich ist.
    5.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
    5.5 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Angebot und Annahme).
    5.6 Der Vertrag zwischen Florian Schurz CoLab-film und dem Kunden kann ausschliesslich schriftlich erfolgen.
    (Per E-Mail).

     

  6. Haftung/Gefahrenübergang


    6.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Produzent für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leib und Leben, sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
    Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben
    6.2 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der Produzent nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.
    6.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre
    Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen/Filmemacher
    ausgeschlossen.
    6.4 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt in der Regel ca. 2-12 Wochen nach den Drehtagen des Projektes.
    6.5 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf/Videograf bestimmen.
    6.6 Sollte auf Grund von Umständen, die der Produzent nicht zu vertreten hat (z.B.
    plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein
    Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

     

  7. Datenschutz


    7.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf/Filmemacher verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

     

  8. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel


    8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    8.2 Florian Schurz CoLab-film, führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB ́ s nicht explizit verändert werden.
    8.3 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    8.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
    8.5 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sofern gesetzlich zulässig, wird das zuständige Gericht am Firmensitz von Florian Schurz CoLab-film vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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